SPAREPARTSNOW bietet auf der SPAREPARTSNOW-Plattform Produkte und Services an. Bitte lesen Sie in unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG („SPAREPARTSNOW-Datenschutzerklärung“) und unsere HINWEISE ZU COOKIES für Informationen zur Erfassung und Verarbeitung von persönlichen Informationen durch SPAREPARTSNOW, abrufbar unter www.sparepartsnow.de/privacy.
DEFINITIONEN
AGB: Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anbieter: Ist ein Drittanbieter, der Endkunden Produkte zu Erwerb anbietet, oder SPAREPARTSNOW im Zuge des Angebotes von Produkten auf der SPAREPARTSNOW-Plattform
Drittanbieter: Ist ein außenstehender Unternehmer, der Produkte über die SPAREPARTSNOW-Plattform zum Erwerb anbietet
Endkunden: sind 1. Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, und 2. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB
die die von SPAREPARTSNOW angebotenen Produkte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben
Kaufvertrag: Ist der zwischen SPAREPARTSNOW und dem Endkunden über die Plattform geschlossene Kaufvertrag über Produkte
Nutzer: sind 1. Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, und 2. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB
die die SPAREPARTSNOW-Plattform nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.
Nutzungsbedingungen: Sind die unter „A. Nutzungsbedingungen“ aufgeführten Nutzungsbedingungen, die auf den Verkehr mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB und Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB Anwendung finden.
Produkt: Ist jede von SPAREPARTSNOW angebotene Ware, Dienstleistung und sonstige Leistung, etwaiges Zubehör sowie Begleitdokumentationen, die Gegenstand des Kaufvertrages sind.
SPAREPARTSNOW-Plattform oder Marktplatz: Ist die von SPAREPARTSNOW betriebene Online-Plattform unter www.sparepartsnow.de.
SPAREPARTSNOW oder Verkäufer: Ist die SparePartsNow GmbH, Hofmannstraße 25-27, 81379 München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24519.
Unternehmer: Ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB)
Verbraucher: Ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB)
Verkaufsbedingungen: Sind die unter „B. Verkaufsbedingungen“ aufgeführten Verkaufsbedingungen, die auf den Verkehr mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB und Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB Anwendung finden.
A. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeine Regelungen
1.1 SPAREPARTSNOW bietet den Nutzern die Möglichkeit, die SPAREPARTSNOW-Plattform nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
1.2 Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen SPAREPARTSNOW und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von SPAREPARTSNOW im Rahmen der von SPAREPARTSNOW-Plattform angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von SPAREPARTSNOW schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
1.3 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von SPAREPARTSNOW schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderungen der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
1.4 Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet.
§ 2 Leistungen von SPAREPARTSNOW
2.1 Der Markplatz ist eine Plattform für den Handel von Ersatzteilen und ähnlichen Produkten im industriellen Maßstab. SPAREPARTSNOW tritt dabei als Anbieter bzw. Verkäufer von Produkten auf. Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen SPAREPARTSNOW und dem Endkunden wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.
2.2 Die Leistungen von SPAREPARTSNOW bestehen u.a. in der Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeit des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gem. § 3 sowie der Ermöglichung von Verhandlungen von Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz über Produkte nach Maßgabe des § 4.
2.3 Weitergehende Leistungen in Bezug auf die Nutzung der SPAREPARTSNOW-Plattform, als die in diesem § 2 benannten, schuldet SPAREPARTSNOW nicht.
2.4 SPAREPARTSNOW schuldet auch keine Verfügbarkeit des Markplatzes für die vereinbarten Leistungen.
§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz
3.1 Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch SPAREPARTSNOW. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
3.2 Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine persönlichen Daten bzw. Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrages erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein unentgeltlicher Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen SPAREPARTSNOW und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.
3.3 SPAREPARTSNOW ist berechtigt, einem Nutzer die Zugangsberechtigung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
3.4 Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist für die Geheimhaltung etwaiger Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer SPAREPARTSNOW hierüber unverzüglich informieren. Sobald SPAREPARTSNOW von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird SPAREPARTSNOW den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. SPAREPARTSNOW behält sich vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird SPAREPARTSNOW den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Markplatz
4.1 Auf dem Markplatz können Angebote von SPAREPARTSNOW bezogen werden.
4.2 Der Erwerb/die Nutzung der Angebote erfolgt auf Grundlage des Kaufvertrages, dessen Inhalt sich nach dem zwischen Endkunden und Verkäufer vereinbarten Inhalt richtet.
4.3 Produkte können regelmäßig als Einmalkauf erworben werden. In welcher Höhe ein Entgelt für den Einmalkauf des Produktes zu zahlen ist, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter. In welcher Höhe ein Entgelt für den Einmalkauf des Produktes zu zahlen ist, richtet sich nach der Vereinbarung des Kaufvertrages. Kostenpflichtige Produkte sind jeweils als solche gekennzeichnet. Zum Abschluss des Kaufvertrages muss der Nutzer auf die entsprechende Schaltfläche mit der Aufschrift „bestellen“ oder einer vergleichbaren Aufschrift zur Bestellung der Leistung klicken. Das Durchlaufen des Bestellprozesses führt noch nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss, sondern stellt lediglich ein verbindliches Angebot des Nutzers auf Abschluss eines solchen Vertrages mit dem Anbieter dar.
4.4 Handelt es sich bei dem Anbieter um die SPAREPARTSNOW, gelten die Verkaufsbedingungen für Vertragsabschlüsse zwischen SPAREPARTSNOW und dem Nutzer.
§ 5 Entgelt und Zahlung
Der Zugang zum Marktplatz und seinen Funktionalitäten ist für den Nutzer kostenfrei.
§ 6 Pflichten der Nutzer
6.1 Der Nutzer ist verpflichtet,
- angemessene Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissen Umgang mit Login-Daten sowie sonstigen Daten und Informationen, die der Nutzer SPAREPARTSNOW im Rahmen der Markplatznutzung zur Verfügung stellt;
- durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiter eines Unternehmers, die das Benutzerkonto nutzen, ihre Login-Daten geheim halten und weder an andere noch an Dritte weitergeben und anderen Zugang zu den Benutzerkonten unter Umgehung der Login-Daten gewähren;
- durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die von SPAREPARTSNOW bereitgestellten Dateninformationen frei von Schadsoftware, sowie Viren, Trojanern, Würmern, DOTS, Ransomware, Crypto-Miner und ähnlicher Malware sind, bevor sie in den Markplatz übertragen werden.
6.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang der Nutzer nicht berechtigt ist. Der Nutzer ist verpflichtet, SPAREPARTSNOW sämtliche Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung der in diesem § 6 niedergelegten Pflichten entstehen und darüber hinaus SPAREPARTSNOW von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten freizustellen, die die Dritten aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen SPAREPARTSNOW geltend machen.
§ 7 Fremde Inhalte
7.1 Dem Nutzer ist es untersagt, Inhalte auf dem Marktplatz einzustellen, die gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
7.2 SPAREPARTSNOW behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
7.3 Der Nutzer wird SPAREPARTSNOW von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen SPAREPARTSNOW wegen der Verletzung ihrer Rechte oder den Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer ggf. eingestellten Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer dies zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von SPAREPARTSNOW einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 8 Haftung
8.1 SPAREPARTSNOW haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswidriger Pflichten.
8.2 Für von SPAREPARTSNOW nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt SPAREPARTSNOW keine Haftung.
8.3 Für den Verlust von Daten haftet SPAREPARTSNOW nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn einer solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
§ 9 Datenverarbeitung und Geheimnisschutz
9.1 Die Server von SPAREPARTSNOW sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungswege ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann nicht gewährleistet werden.
9.2 Der Nutzer willigt darin ein, dass Informationen und nicht personenbezogenen Daten über den Verlauf von Ausschreibungen und Auktionen sowie das Verhalten von Anbietern bei Durchführung von Transaktionen in anonymisierter Form gespeichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, genutzt werden dürfen.
9.3 SPAREPARTSNOW ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu verarbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer dazu ein, dass SPAREPARTSNOW die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrages gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierung speichert und bearbeitet.
9.4 SPAREPARTSNOW wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. SPAREPARTSNOW behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn SPAREPARTSNOW aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung Daten des Nutzers offenlegen muss.
9.5 Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die SPAREPARTSNOW-Datenschutzerklärung unter www.sparepartsnow.de/privacy verwiesen.
9.6 Geschäftsgeheimnisse des Nutzers i.S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG darf SPAREPARTSNOW im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der §§ 3, 4, 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
9.7 Zur Beurteilung der Bonität und Kreditwürdigkeit von Nutzern arbeitet SPAREPARTSNOW mit namhaften Auskunfteien (z.B. Schufa) zusammen. Zur Einholung der entsprechenden Schufa-Auskunft werden personenbezogenen Daten durch SPAREPARTSNOW an diese Auskunfteien weitergegeben. Die Auskunfteien erteilen dann Auskunft zur Bonität und Kreditwürdigkeit auf Basis eines sog. Scorewertes mit. SPAREPARTSNOW behält sich vor, im Rahmen eines negativen Scorewertes diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die einzelnen, verarbeiteten personenbezogenen Daten teilt SPAREPARTSNOW auf schriftliches Verlangen mit.
§ 10 Abtretung und Aufrechnung
10.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus diesen Nutzungsbedingungen auf Dritte ist ausgeschlossen.
10.2 Zur Aufrechnung gegenüber SPAREPARTSNOW ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 11 Vertragsdauer
11.1 Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch SPAREPARTSNOW gem. § 3.
11.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
11.3 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für SPAREPARTSNOW ist insbesondere:
- der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
- andauernde Betriebsstörung in Folge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von SPAREPARTSNOW liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen oder Pandemien.
11.4 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail wahrt die Schriftform.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Gerichtsstreitigkeiten ist Aachen. SPAREPARTSNOW ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
B. VERKAUFSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeine Regelungen
1.1 SPAREPARTSNOW bietet den Endkunden die Möglichkeit, Produkte und Services nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen von SPAREPARTSNOW zu erwerben.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen enthalten abschließend die zwischen SPAREPARTSNOW und dem Endkunden geltenden Bedingungen für den Erwerb von Produkten, die von SPAREPARTSNOW auf der SPAREPARTSNOW-Plattform oder anderweitig angeboten werden. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von SPAREPARTSNOW schriftlich bestätigt werden. Mit Abschluss des Kaufvertrages gem. § 2.2 erkennt der Endkunde diese Verkaufsbedingungen als maßgeblich an.
1.3 Änderungen dieser Verkaufsbedingungen werden dem Endkunden von SPAREPARTSNOW schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Endkunde solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Endkunde im Falle der Änderungen der Verkaufsbedingungen gesondert hingewiesen.
1.4 Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet.
§ 2 Bestellvorgang und Vertragsschluss
2.1 Der Endkunde kann aus den vom Verkäufer angebotenen Produkten auf der SPAREPARTSNOW-Plattform auswählen und diese in einem so genannten Warenkorb sammeln. In der Auswahl innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z. B. gelöscht werden. Andernfalls kann der Endkunde den Abschluss des Bestellvorgangs einleiten.
2.2 Produkte können regelmäßig als Einmalkauf erworben werden. Kostenpflichtige Produkte sind jeweils als solche gekennzeichnet. Zum Abschluss des Kaufvertrages über eine Leistung muss der Endkunde auf die entsprechende Schaltfläche mit der Aufschrift „bestellen“ oder einer vergleichbaren Aufschrift zur Bestellung der Leistung klicken. Zudem muss der Endkunde diese Verkaufsbedingungen akzeptieren, die SPAREPARTSNOW-Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen und durch Anklicken einer weiteren Schaltfläche mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren Aufschrift den Bestellprozess abschließen. Das Durchlaufen des Bestellprozesses führt noch nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss, sondern stellt lediglich ein verbindliches Angebot des Endkunden auf Abschluss eines Kaufvertrages mit SPAREPARTSNOW dar. Darüber hinaus hat der Endkunde die Möglichkeit, den Verkäufer direkt zu kontaktieren. Sofern der Verkäufer dem Endkunden eine Preisauskunft gibt, hat der Endkunde die Möglichkeit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. In jedem Fall kommt ein Vertragsabschluss erst durch Zustimmung des Verkäufers zustande, welche der Verkäufer dem Endkunden durch eine E-Mail, Versendung des Produktes oder auf andere Weise mitteilen wird.
2.3 Vom Vertragsschluss unberührt bleibt die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und Informationen über den Zugang der Bestellung des Endkunden auf elektronischem Wege. Diese Informationsverpflichtung wird SPAREPARTSNOW gegenüber dem Endkunden durch eine Bestätigungs-E-Mail erfüllen. Sofern der Vertrag durch eine Versendung des Produktes zustande kommt, wird SPAREPARTSNOW ebenfalls eine Bestätigungs-E-Mail an den Endkunden versenden.
§ 3 Vertragstext und Vertragssprache
3.1 Der Verkäufer speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Endkunden in Textform (z. B. per E-Mail oder gedruckt mit der Lieferung der Bestellung) zur Verfügung. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers oder die Speicherfunktion für Webseiten nutzt.
3.2 Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch, Verträge können in diesen Sprachen geschlossen werden.
§ 4 Informationen zu Preisen und Versandkosten
4.1 Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
4.2 Die zusätzlich zu dem Verkaufspreis anfallenden Liefer- und Versandgebühren werden dem Kunden bei der jeweiligen Produktbeschreibung und vor der Bestellabschluss mitgeteilt, bzw. verlinkt.
4.3 Informationsseite mit Angaben zu den Liefer- und Versandkosten: https://www.sparepartsnow.de/checkout-info
§ 5 Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten.
5.2 Die Zahlungsbedingungen zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer richten sich grundsätzlich nach dem Kaufvertrag. Im Regelfall beträgt die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung. Die Vereinnahmung des Kaufpreises erfolgt in der Regel durch einen Zahlungsdienstleister. Die genauen Modalitäten der Zahlungsweise und der Fälligkeit werden dem Endkunden im Rahmen der Bestätigungs-E-Mail, die gem. Ziff. 2.3 in Erfüllung der gesetzlichen Informationsverpflichtungen durch SPAREPARTSNOW übermittelt wird, zusammengefasst.
5.3 Beim Einsatz von Finanzinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern, gelten im Hinblick auf die Bezahlung zusätzlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister. Endkunden werden gebeten, diese Regelungen und Hinweise als auch Informationen im Rahmen des Bezahlungsvorgangs zu beachten. Dies insbesondere, weil die Zurverfügungstellung von Zahlungsmethoden oder der Ablauf des Zahlungsverfahrens auch von den Vereinbarungen zwischen dem Endkunden und Finanzinstituten und Zahlungsdienstleister abhängig sein können (z. B. vereinbarte Ausgabelimits, ortsbeschränkte Zahlungsmöglichkeiten, Verifizierungsverfahren, etc.).
5.4 Der Endkunde sorgt dafür, dass er die ihm obliegenden Voraussetzungen erfüllt, die zur erfolgreichen Bezahlung mittels der gewählten Zahlungsart erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die hinreichende Deckung von Bank- und anderen Zahlungskonten, Registrierung, Legitimierungen und Autorisierung bei Bezahldiensten sowie die Bestätigung von Transaktionen.
5.5 Informationsseite mit Angaben zu den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten: https://www.sparepartsnow.de/checkout-info
5.6 Wurde Zahlung per Vorkasse mittels einer Banküberweisung vereinbart, wird der Zahlungsbetrag, vorbehaltlich einer ausdrücklich getroffenen anderslautenden Vereinbarung, bereits mit Vertragsschluss fällig. Der Verkäufer teilt dem Endkunden die Bankverbindung mit, auf die die Zahlung zu leisten ist. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Wenn die Vorkassezahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer, sofern nicht schriftlich zwischen den Parteien etwas Abweichendes vereinbart ist, vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Endkunden und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt.
§ 6 Abtretung und Aufrechnung
6.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Endkunden aus diesen Verkaufsbedingungen auf Dritte ist ausgeschlossen.
6.2 Zur Aufrechnung gegenüber SPAREPARTSNOW ist der Endkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 7 Verzug/Zurückbehaltungsrecht
7.1 Befindet sich ein Endkunde in Verzug mit einer Zahlung, behält sich SPAREPARTSNOW vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
7.2 SPAREPARTSNOW ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von Verbrauchern Zinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten und von Unternehmern in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Tritt der Verkäufer in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
8.2 Der Endkunde hat die Pflicht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich zu behandeln.
8.3 Der Endkunde hat nicht das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte vor vollständiger Bezahlung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 9 Lieferung, Warenverfügbarkeit
9.1 Die bestellten Produkte werden an die angegebene Lieferanschrift geliefert, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
9.2 Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Endkunden trotz dreimaligem Auslieferversuch scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden dem Endkunden unverzüglich erstattet.
9.3 Wenn die bestellten Produkte nicht verfügbar sind, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Belieferung und ein ihm mögliches sowie zumutbares Bemühen, nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Endkunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Endkunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Endkunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
§ 10 Haftung
10.1 Die Haftung von SPAREPARTSNOW auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.
10.2 SPAREPARTSNOW haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten zur rechtzeitigen Lieferung des Produktes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich einschränken.
10.3 Soweit SPAREPARTSNOW gem. § 10.2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Produktes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten von SPAREPARTSNOW.
10.4 Soweit SPAREPARTSNOW technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu den vom Verkäufer geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
10.5 Die Einschränkung dieses § 10 gelten nicht für die Haftung von SPAREPARTSNOW wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Widerrufsbelehrung
11.1 Die Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der erworbenen Produkte ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
11.2 Endkunden können die Widerrufsbelehrung des Verkäufers unter der folgenden Internetadresse aufrufen: https://www.sparepartsnow.de/widerruf
11.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Endkunde SPAREPARTSNOW mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandter Brief, Telefax oder per E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Endkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
11.4 Der Widerruf ist zu richten an:
SparePartsNow GmbH, Hofmannstraße 25-27, 81379 München, Deutschland
E-Mail-Adresse: info@sparepartsnow.de
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Sollten Sie den Kaufvertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular und übersenden dieses an:
SparePartsNow GmbH, SparePartsNow GmbH, Hofmannstraße 25-27, 81379 München, Deutschland
E-Mail-Adresse: info@sparepartsnow.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
- Bestellt am (*) Erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s) (*)
- Anschrift des/der Verbraucher(s) (*)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (*) (nur bei Mitteilungen auf Papier)
- Datum (*)
- (*) Unzutreffendes streichen.
11.5 Folgen des Widerrufs
Infolge des Widerrufs erstattet der Verkäufer alle Zahlungen für die erworbenen Produkte, die der Verkäufer zurückerhalten hat. Kosten für die Rücksendung der Produkte werden nicht erstattet. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücksendung der Produkte oder Beweis über die Rücksendung der Produkte durch den Endkunden über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Etwaige Wertverluste der Produkte, die nicht auf die ordnungsgemäße Prüfung der Beschaffenheit bzw. Funktionsweise des Produktes zurückzuführen sind, werden vom Endkunden getragen.
11.6 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Produkten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Produkten, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
11.7 Hinweise zur Rücksendung von Produkten
Die Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs beim Verkäufern durch den Endkunden zurückgesendet werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Produkte vor Ablauf dieser Frist versendet werden.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Bei Abschluss des Kaufvertrages mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB finden im Hinblick auf Sach- und Rechtsmängelansprüche die gesetzlichen Vorschriften der §§ 433 ff. BGB uneingeschränkt Anwendung.
12.2 Bei Abschluss des Kaufvertrages mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB gelten die nachfolgenden Bedingungen:
12.2.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung des Produktes. Diese Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Endkunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der SPAREPARTSNOW oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
12.2.2 Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Das Produkt gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder solcher Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Endkunden genehmigt, wenn SPAREPARTSNOW nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung einer schriftlichen Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich versteckter Mängel gilt das Produkt als vom Endkunden genehmigt, wenn die Mängelrüge SPAREPARTSNOW nicht binnen sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel jedoch bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von SPAREPARTSNOW ist ein beanstandetes Produkt frachtfrei an SPAREPARTSNOW zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet SPAREPARTSNOW die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
12.2.3 Bei Sachmängeln der Produkte ist SPAREPARTSNOW nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung und Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
12.2.4 Bei Mängeln von Produkten anderer Hersteller, die SPAREPARTSNOW nicht beseitigen kann, wird SPAREPARTSNOW nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Endkunden geltend machen oder an den Endkunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen SPAREPARTSNOW bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, z.B. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreites ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Endkunden gegen SPAREPARTSNOW gehemmt.
12.2.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Endkunde ohne Zustimmung von SPAREPARTSNOW den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Endkunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
12.2.6 Eine im Einzelfall mit dem Endkunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Produkte erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
12.2.7 SPAREPARTSNOW übernimmt keine Gewährleistung für:
gewöhnliche Abnutzung und bauteilspezifischen Verschleiß, sofern diese dem technischen Standard entsprechen, dies gilt insbesondere für Lagerungen, Dichtringe, Dichtungen, Kupplungen, Verzahnungen, Riemen, Ketten, Werkzeugspanner, Drehdurchführungen, Bremsen, Schleuderringe, Flansche, Mitnehmer-Steine, Filter, Kabel- und Steckverbindungen,
oder Schäden nach dem Gefahrübergang durch folgende Ursachen:
-
Kollisionen oder Beschädigungen durch den Kunden
-
Äußere Einflüsse durch bzw. Eindringen von Flüssigkeit, Feuchtigkeit, Vibrationen u.ä.,
-
nicht sachgerechter Transport, Lagerung oder Verwendung
-
ungeeignete Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,
-
mangelhafte oder nachlässige Behandlung, Nutzung bzw. Wartung und Instandsetzung insbesondere unter Verstoß gegen Betriebs-, Montage- und Wartungsanleitungen und -anweisungen des Herstellers,
-
ungeeignete Betriebsmittel, insbesondere bei Verwendung eines Kühlschmierstoffes mit zu hoher Verunreinigung
-
Verwendung ungeeigneter Werkzeuge (z.B. geschlossen, nicht für Drehzahlbereich zugelassen, mangelhafte Wuchtgüte, nicht gemäß den Herstellerangaben zugelassen)
-
Änderung oder Umbau,
-
nicht reproduzierbare Softwarefehler,
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Überspannung, Überlast oder Wicklungsschäden.
12.3 Über die in diesem § 12 hinausgehenden Verpflichtungen des Verkäufers, wie etwa Garantien, sind nur dann Bestandteil des Kaufvertrages, wenn sie im Rahmen des Vertragsschlusses gem. § 2.2. gesondert – z.B. im Rahmen der Zustimmung von SPAREPARTSNOW – vereinbart werden.“
§ 13 Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung
13.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
13.2 SPAREPARTSNOW ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.3 Verbraucher können sich zur Beilegung der Streitigkeit an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden:
Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrum für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Telefon: +49 7851 7957940 Telefax: +49 7851 7957941 Internet: www.universalschlichtungsstelle.de E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
§ 14 Exportkontrolle
14.1 Dem Kunden ist bekannt, dass einige der Produkte, die über SPAREPARTSNOW erworben werden können, der Ausfuhrkontrollpflicht durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und/oder Wirtschaftssanktionen und Embargos unterliegen, insbesondere dem europäischen Embargo gegen Russland (EU-Verordnung 833/2014) oder dem Embargo gegen Belarus (EU Regulation 765/2006).
14.2 Der Kunde verpflichtet sich im Falles eines Exports der über SPAREPARTSNOW erworbenen Produkte, sämtliche für den Export geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Exportkontrollvorschriften des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die europäischen Dual-Use-Verordnungen sowie alle relevanten nationalen und internationalen Embargo- und Sanktionsbestimmungen, vollständig einzuhalten.
14.3 Insbesondere wird der Kunde sicherstellen, dass keine Produkte direkt oder indirekt nach Russland oder Belarus geliefert bzw. re-exportiert oder in diesen Ländern genutzt werden.
14.4 Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass für den Export in Drittländer alle notwendigen Genehmigungen und Freigaben vorliegen. Dies umfasst auch die Pflicht, etwaige Einfuhrgenehmigungen oder Lizenzen der Zielländer zu berücksichtigen.
14.5 Der Endkunde wird zudem keine Produkte über die SPAREPARTSNOW-Plattform erwerben, wenn er selbst restriktiven Maßnahmen unterliegt.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Gerichtsstreitigkeiten ist München. SPAREPARTSNOW ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Endkunden zu klagen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden und oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.